Die LÜGE über die Ausgleichsflächen!

Ich werde jetzt nach und nach eine Artikelreihe schreiben, die sich mit den EKLATANTEN LÜGEN der Politiker und der Verwaltung uns gegenüber beschäftigt, die sich für unsere Umwelt einsetzen wollen.

Diese Artikel richten sich hauptsächlich gegen die SPD und der GRÜNEN, die nun mal derzeit in Hamburg und Schleswig-Holstein an der Regierung sitzen und den Müll zu verantworten haben, den  sie da angerührt haben!

Aber natürlich auch gegen die Verwaltung, zum Beispiel dem Bezirksamt Wandsbek, deren Topleute auch meist Mitglieder in den Regierungsparteien sind und deren Forderungen durchsetzen müssen und auch WOLLEN!

Zunächst werfen wir einen kurzen Blick in den Koalitionsvertrag zwischen der Hamburger SPD und den GRÜNEN von 2015:

http://www.hamburg.de/contentblob/4479010/0e0dc965584486bf76aa1a974471f843/data/download-koalitionsvertrag-2015.pdf;jsessionid=284A5ADFDB54DE1C7C4B1DB1EE2BF089.liveWorker2

Ausgleichsflächen:
Mit der zunehmenden Versiegelung durch Bauvorhaben nimmt der Druck auf die Flächen zu. Durch die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen wird die Flächenkonkurrenz zwischen Landwirtschaft und Naturschutz erhöht. Die Koalitionspartner stimmen überein, dass die Existenz der Landwirte in ihrem Beitrag in der Kulturlandschaft nicht in Frage gestellt ist. Im Konfliktfall muss in einem gemeinsamen Dialog mit allen Betroffenen eine Abwägung naturschutzrechtlicher Belange und landwirtschaftlicher Interessen stattfinden. Es besteht Einigkeit zwischen den Koalitionspartnern, dass Naturschutzanforderungen bei der Verpachtung städtischer Landwirtschaftsflächen berücksichtigt werden müssen – insbesondere bei der Verpachtung von Flächen in Naturschutzgebieten.
Um bei fortschreitender Flächenversiegelung die Wohn- und Lebensqualität der Hamburgerinnen und Hamburger zu erhalten, die regionale landwirtschaftliche Produktion zu sichern und die Funktionen des Naturhaushalts zu bewahren, vereinbaren die Koalitionspartner einen restriktiven Umgang mit Flächeneingriffen. Sie stärken das Prinzip eines orts- und zeitnahen Ausgleichs. Die Maßnahmen sollen einer gemeinsamen Biotop-/FFH-Strategie dienen. Es besteht Einigkeit darüber, dass landwirtschaftliche Flächen nicht vom Flächenausgleichspotenzial ausgeschlossen werden.
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Hört sich doch gut an, oder?
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Zunächst einmal werfen wir einen Blick auf die Fläche, die nach Errichtung der neuen Gewerbeparks zu den Ausgleichsflächen gehören soll, obwohl es schon längst eine ist.

Seit dem Bau des Merkurparks und dem Stopp des ursprünglichen Ring 3 soll diese eine solche Fläche sein, aber erst jetzt behauptet unsere Verwaltung, daß dort zum Schutz der Landschaft nun ein Biotop errichtet werden soll. Aber wie wir gerade am Buchenkamp erleben müssen, sind selbst hochwertige Biotope kein Schutz gegen den Raubbau und die Flächenversiegelung. Da können uns Behauptungen, wie in diesem Fall, kaum beruhigen. Ganz abgesehen davon, daß Niemand wirklich weiß, ob diese Bepflanzung je geschieht.

Zunächst aber werfen wir mal einen Blick auf eine Webseite der GRÜNEN in Hamburg, auf der diese noch im seligen Jahr 2014 Folgendes veröffentlichten:

http://www.gruene-fraktion-hamburg.de/umweltschutz-naturschutz-klima/08-05-2014/keine-rechentricks-bei-ausgleichsflaechen#comment-2618

Zitat:

Agrarpolitisches Konzept des Senates

Keine Rechentricks bei Ausgleichsflächen

Die Bürgerschaft diskutiert am Mittwoch über das agrarpolitische Konzept des SPD-Senats. Künftig soll es möglich sein, bestimmte Naturschutzmaßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen in Ökokonten anzurechnen. Die Grünen kritisieren dies als Rückschlag für den Naturschutz.

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Die Regelungen des Ökokontos allerdings sind ein Kniefall des Senats vor den Interessen der Agrar- und Immobilienlobby. Rechentricks auf Ökokonten sind ein Rückschlag für den Naturschutz. Der Senat hat den Auftrag, den Zustand unserer Natur durch konkrete Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern. Diese Maßnahmen finden insbesondere in Naturschutzgebieten statt. Künftig sollen gerade diese staatlichen Maßnahmen in den Ökokonten anrechenbar sein. Ausgleichsregelungen sollen Flächenverbrauch und Eingriffe in die Natur durch private Bauherren kompensieren. Werden die staatlichen Verpflichtungen zum Erhalt der Natur zu Gunsten von privaten Vorhaben gutgeschrieben, geht das zu Lasten der Natur.“

Von 2002 bis 2007 wurde die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hamburg um durchschnittlich 283 ha pro Jahr auf Kosten von Landwirtschaft und Freiräumen vergrößert. Das ist fast die doppelte Fläche der Außenalster – jedes Jahr. Die Grünen fordern den Senat auf, diese Entwicklung nicht auch noch durch Zugeständnisse im Naturschutz zu unterstützen. Der gesellschaftliche Konsens zum Erhalt unserer gemeinsamen Lebensgrundlage wird somit entscheidend geschwächt.

Martin Bill weiter „Wir müssen aufräumen mit der Mär vom flächenverbrauchenden Naturausgleich. Ausgleich zugunsten der Natur ist erst die Folge von Flächenversiegelung, nicht deren Ursache. Ausgleich und Landwirtschaft schließen sich nicht auch aus, sondern können in einen Einklang gebracht werden, wenn man den politischen Willen dazu hat.“

Hintergrund

Das Agrarpolitische Konzept 2020 des Senats sieht vor, geschützte Flächen, deren Erhalt und Verbesserung durch die FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat), die Wasserrechtsrahmenrichtlinie (WRRL) und Vogelschutzrichtlinie staatliche Aufgabe des Senates ist, in die Ökokonten der Ausgleichsflächenregelung einzubuchen. Diese „Gutschriften“ könnten dann für Eingriffe privater Vorhaben oder Großvorhaben verwendet werden. Bisher mussten für solche Eingriffe zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.

Das Agrarpolitische Konzept beinhaltet weitere Punkte, die von den Grünen unterstützt werden. So soll die Förderung des ökologischen Landbaus und die regionale Versorgung verstärkt werden.

Da gilt doch der alte Spruch von Adenauer: „Was geht mich mein Geschwätz von gestern an?“

Man mag es ja kaum glauben, solche Sachen von den GRÜNEN lesen zu dürfen, wenn man sich jetzt, wo sie doch in der Hamburger Regierung sitzen und sogar den Umweltsenator Kerstan stellen dürfen, genau das Gegenteil vertreten und gnadenlos die Stadtverdichtung und die Flächenvernichtung unterstützen!

Aber so etwas Ähnliches mußten wir ja auch schon von Herrn Schweim in seinem GRÜNSCHNACK von 2013 lesen (Artikel dazu weiter unten), wo er sich vehement gegen den Victoria-Park ausspricht und behauptet, hier würden ur-grüne Denkweisen zu Grabe getragen, wenn man sich nicht dagegen wehren würde! JETZT aber nennen die selben Leute das Gewerbeprojekt eine ‚Aufwertung der Natur‘ (O-Ton Senator Kerstan).

Da auch die GRÜNEN in HH und SH wissen, daß es bei dem Projekt Victoria-Park nicht bleiben wird, sondern daß über die ‚Wirtschaftsförderung der Metropolregion Hamburg‘ etwa 1000 ha (10.000.000 qm, was etwa die fünffache Größe des Mühlenberger Lochs ist) zwischen Großlohe, Trittau und Barsbüttel bebaut werden soll, sollten dort nun wirklich alle Alarmglocken schrillen, was aber offensichtlich nicht der Fall ist.

Da man schon bei den etwa 50 ha in Sachen Victoria- und Minerva-Park Probleme hat, irgendwelche tatsächlichen Ausgleichsflächen zu finden, muß man sich fragen, woher sie denn bloß die für 1000 ha nehmen wollen? Sollen die vielleicht am Amazonas liegen oder am Nordpol? Davon hätten wir Anwohner nur sehr bedingt etwas. Auch das Nachpflanzen gefällter Bäume, wie sie zum Beispiel bei einer Verbreiterung der Alten Landstraße auf 4 Spuren fällig wären, von 2:1 würde kaum etwas helfen, da diese neuen Bäume sehr klein wären, im Vergleich zu einem gefällten 100 jährigen.

Ich zitiere zu nächst einmal aus einem Artikel des Hamburger Abendblattes von 2012:

http://www.abendblatt.de/hamburg/article107779388/Ausgleichsflaechen-werden-knapp-Trickserei-steigt.html

Ausgleichsflächen werden knapp – Trickserei steigt

Hamburg wächst und braucht Flächen – für Wohnungsbau, Straßenbau, Hafenerweiterung. Doch jeder Eingriff in die Natur muss laut Bundesnaturschutzgesetz ausgeglichen werden. Geht an einer Stelle Naturraum verloren, muss anderswo neuer Lebensraum entstehen.

In der Hansestadt wird diese Vorschrift jedoch häufig nur unzureichend befolgt, kritisieren Naturschützer und Politiker. Die Umsetzung vieler Ausgleichsmaßnahmen dauere zu lange, die Umsetzung werde kaum kontrolliert. „Die Ausgleichsflächen werden knapp, die Trickserei steigt“, beklagt Manfred Braasch, Chef des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) Hamburg. …..

In Wilhelmsburg wird momentan durch die Vorbereitungen auf die Internationale Bauausstellung (IBA) und die Internationale Gartenschau (igs) besonders häufig in die Natur eingegriffen. Und es kommt schon mal zu Ausgleichsmaßnahmen mit zweifelhaftem Sinn: So wurden jüngst für die 2000 Park- und Straßenbäume, die der igs weichen mussten, 1200 Bäumchen in Moorwerder und Stillhorn gepflanzt. Allerdings galt das Brachland vorher schon als ökologisch wertvoll. „Nun macht man aus Grünland Wäldchen“, sagt Kurt Duwe, umweltpolitischer Sprecher der FDP. „Das ist völlig unnatürlich. Moorwerder heißt schließlich so, weil es eine Moorinsel ist.“

Mehr als ein halbes Jahrhundert, so erfuhr Duwe in einer Kleinen Anfrage vom Senat, werde es dauern, bis sich Wilhelmsburg von den Eingriffen durch IBA und igs erholt habe. Umso schlimmer ist es, wenn verlorene Natur dann gar nicht oder unzureichend ersetzt wird – etwa weil altes Planrecht angewendet wird. Das ist gerade an der Dratelnstraße passiert. Dort hatte sich auf einer vier Hektar großen Fläche in den letzten Jahrzehnten ein schützenswertes Biotop entwickelt, das unlängst für einen igs-Parkplatz abgeholzt wurde. Weil das Gebiet in den 1970er-Jahren als Industriefläche und Sportplatz ausgewiesen wurde, müssen jetzt nur 35 Prozent des eigentlichen Wertes ausgeglichen werden.

Dabei ersetzt ein neuer Baum noch lange keinen alten. Ein 100-jähriger Laubbaum mit einem Kronendurchmesser von 15 Metern etwa liefert laut BUND den Sauerstoff für zehn Menschen und trägt zu sauberer Stadtluft bei. Um die Funktion dieses einen Baums zu ersetzen, müssten mehr als 2500 Jungbäume mit einem Kubikmeter Kronenvolumen gepflanzt werden.

Der Schutz und Erhalt von Bäumen sollte daher stets Vorrang vor Ersatzpflanzungen haben, fordern Naturschützer. Zumal diese oft als Einzelmaßnahmen vorgenommen werden und nicht aufeinander abgestimmt sind. „Es fehlt ein Gesamtkonzept“, sagt Michael Osterburg, GAL-Fraktionsvorsitzender in Hamburg-Mitte. „Außerdem werden die Umsetzungen der Ausgleichsmaßnahmen allenfalls sporadisch kontrolliert und dokumentiert.“

Tja, es ist schon bemerkenswert, was man da lesen darf, solange die GRÜNEN eben noch nicht an der Macht saßen! All das ist dahin, wie man tieftraurig und resigniert feststellen muß. Kein Wunder, daß die GRÜNEN inzwischen bundesweit dabei sind, unter die 5%-Hürde zu fallen! WER, bitte, vertraut denen denn noch, wenn man diese Politiker LIVE agieren sehen darf?

Nochmal aus dem Artikel:

„Die Grundidee der Ausgleichsregelung darf nicht weiter ausgehöhlt werden“, fordert BUND-Chef Braasch. Wenn keine geeigneten Ersatzflächen zur Verfügung stehen, müsse der Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes untersagt werden.

Richtig! Und da es HIER und in Stormarn keine geeigneten Ausgleichsflächen gibt, MUSS das Projekt ‚Rahlstedt 131‘ und damit der erste interkommunale Gewerbegebiet Deutschlands zu den Akten gelegt werden!

Auch die Farce-Veranstaltung um die ‚Große Heide‘ ist keinerlei Ersatz für die zu zerstörenden Flächen, da es sich hier um nur wenige kurze Wege handelt, die noch nicht einmal im Besitz der Stadt oder Stormarns sind. Und selbst wenn die Besitzer ihr Placet geben würden, um dort ein paar Parkbänke, eine Apfelwiese (wer erntet die eigentlich?) oder einen Kinderspielplatz einzurichten, wäre deren Finanzierung keinesfalls gewährleistet. Das haben die Veranstalter im Januar selber zugegeben.

GrosseHeide

Nur die Flächen, die hier lila gekennzeichnet sind, entsprechen in etwa dem, was derzeit als ‚Große Heide‘ bezeichnet wird, wenn auch offiziell mit einer extrem viel größeren Fläche, wie man an der TOLLERORT-Auftacktveranstaltung sehen durfte!

Eigentlich beschränkt sich die ‚Große Heide‘ NUR aus die paar wenigen Wege, denn die Fläche neben der Müllkippe gehört zwar Herrn Jebens (hoffe ich wenigstens), aber sie wird landwirtschaftlich genutzt. Ob er diese für die Allgemeinheit freigeben wird, wage ich mal zu bezweifeln.

Und die Müllkippe eignet sich erst recht nicht als Ausgleichsfläche, was wohl jeder verstehen wird.

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Tja, da kommt man schon ins Staunen, wenn man diese Fläche betrachtet, über die die Bürger angeblich mitbestimmen dürfen! Jedenfalls, wenn wir unserem Bezirksamt Wandsbek und dessen Leiter glauben dürfen. Die eingezeichneten Flächen oben links gleich neben und unterhalb des Merkurparks sind der Victoria- bzw. der Minerva Park!

Hier noch mal die OFFIZIELLE KARTE dazu:

Screenshot (1327)

Das ganze Projekt ‚Große Heide‘ ist eine einzige LÜGENAKTION!

Und das drücke ich damit noch höflich aus!

Und Ausgleichsflächen, die man tatsächlich so bezeichnen kann und die auch landwirtschaftlich nutzbar sind, gibt es weit und breit nicht. Der Fall des Stapelfelder Bauern Delfs ist das beste Beispiel dafür. Er besitzt die Flächen, wo der Minerva-Park hin soll, verlangt aber für 1 qm abgegebener Fläche 4, die man auch nutzen kann. Schließlich möchte auch er ein Geschäft dabei machen, und nicht nur Herr Jebens. Bisher gibt es kein zufriedenstellendes Angebot, was nicht verwundert, da es solche Flächen nicht gibt!

Aus einer Kleinen Anfrage der CDU von 2015 zu den Ausgleichsmaßnahmen für Flüchtlingsunterkünfte, die übrigens auch für die Widerständler am Öjendorfer Park interessant ist.

Klicke, um auf %C3%B6kologische-ausgleichsfl%C3%A4chen-und-fl%C3%BCchtlingsunterbringung.pdf zuzugreifen

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 21/1232
21. Wahlperiode
11.08.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 05.08.15
und Antwort des Senats
 .
Betr.: Ökologische Ausgleichsflächen und Flüchtlingsunterbringung
Nach Medienberichten sind sechs für Großunterkünfte vorgeschlagene Flä-
chen wieder verworfen worden, weil es sich bei ihnen um ökologische Aus-
gleichsflächen handelt.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
 .
1. Auf welchen bau- und naturschutzrechtlichen Bestimmungen werden in
Hamburg ökologische Ausgleichsflächen ausgewiesen? Sind diese
grundsätzlich für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzbar?
 .
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen werden auf Grundlage von § 15 Absatz 2 Bun-
desnaturschutzgesetz -BNatschG, § 1a Absatz 3 Baugesetzbuch – BauGB, § 30
Absatz 3 BNatSchG, § 34 Absatz 5 BNatSchG, § 44 Absatz 5 BNatSchG festgelegt.
Diese Flächen werden grundsätzlich für den Naturschutz gesichert. Im Einzelfall wur-
den solche Flächen allerdings für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt,
wenn die Ausgleichsmaßnahmen noch nicht umgesetzt waren oder die auf den Aus-
gleichsflächen entstandenen Biotope verlagert werden konnten.
.
2. Wo bestehen in Hamburg seit wann ökologische Ausgleichsflächen wel-
cher Größe und welche Eingriffe werden durch ihre Herstellung und
Pflege jeweils kompensiert?
 .
Seit Einführung der gesetzlichen Regelungen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsrege-
lung in den Achtzigerjahren sind für nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Land-
schaft Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Diese Ausgleichsmaßnahmen werden im
Kompensationsverzeichnis (KompVz) der Stadt Hamburg nach Lage, Größe und Ein-

griffsvorhaben digital erfasst (  http://www.geoportal-hamburg.de/Geoportal/geo-online/ ).

 .
4. Sofern der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde rechtliche Probleme bei der Unterbringung auf ökologischen Ausgleichsflächen sieht,
 a. welche sind dies?
b. welche Änderungen des Rechts wären notwendig, um diese aus
dem Weg zu räumen?
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Die zuständige Behörde hat keine rechtlichen Bedenken, wenn unter den in der Ant-
wort zu 1. genannten Voraussetzungen Ausgleichsflächen für eine Unterbringung von
Flüchtlingen genutzt werden.
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Wir sehen, mit welcher Chutzpe die Behörde daran geht, geltende Gesetze auszuhebeln und ihren Willen durchzusetzen!
Auch Biotope oder andere frühere Ausgleichsmaßnahmen schützen keinesfalls vor einer Bebauung!
Auf dieser Karte sehen wir die Ausgleichsflächen für den Merkurpark, die JETZT mal eben wieder kaputt gemacht werden, obwohl sie als Ausgleich AUF DAUER deklariert waren.
Gerade die Grünflächen süd-östlich und östlich des Merkurparks sind es, die JETZT WIEDER als Ausgleichsflächen unter dem Euphemismus ‚Große Heide‘ deklariert und der Bevölkerung als ‚Aufwertung‘ verkauft werden soll. Eine Ausgleichsfläche auf der Ausgleichsfläche.
Ausgleichsflaechen-Merkurpark
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Aus der Begründung für den Merkurpark (B-Plan Rahlstedt 105). Davon wurde nahezu nichts umgesetzt und hat auch als ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet diese Flächen nicht vor den gierigen Schlickfingern der Spekulanten, Politiker und Verwaltungsmenschen geschützt.
Insgesamt sieht die Statistik der tatsächlichen Umsetzung von Ausgleichsflächen eher tragisch aus!
Screenshot (1315).png
Eines jedenfalls dürfen und müssen wir feststellen:
Wenn sich Verwaltung und Politik zu einer Handlung entschlossen haben, gehen sie eindeutig und ohne jede Skrupel über Leichen, egal, ob das Haselmäuse oder Einwohner sind!
Im Falle des Öjendorfer Parks war die Nutzung für Flüchtlinge nur der Vorwand, dieses Gebiet mit teuren Häusern bebauen zu können, die man dann – mit herrlichem Seeblick (Werbung) – teuer verkaufen kann.
Natur und die Interessen der Bevölkerung interessiert die einen feuchten Kericht!

DANKE SPD und GRÜNE!

Wie wäre es, wenn ihr demnächst eure Ausgleichsflächen tatsächlich an den Amazonas legen würdet?

Das wäre fast so schön, wie die ach so schönen begrünten Dächer der Firmen, die man von unten bloß leider nicht sehen kann!

Und noch mal das hier aus der Mopo.

Hamburg wird immer grauer!

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Über joernnapp1945

Ich bin Jahrgang 1945. Habe über 40 Jahre als Taxifahrer in Hamburg gearbeitet und mich dort immer stark engagiert. Derzeit kämpfe ich gegen das riesige geplante Gewerbegebiet zwischen Rahlstedt-Großlohe und Trittau. (Jörn ist leider am 27.5.2020 verstorben.)

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